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Darf ich Sendungen aus dem Internetradio aufnehmen?

Wer Sendungen aus dem Internetradio aufnimmt, verstößt nach der aktuellen Rechtslage nicht gegen bestehende Gesetze. Nach dem neuen Urheberecht ist das Aufnehmen bzw. Speichern von Audio- und Videodaten - und dazu zählen eben auch Aufnahmen aus dem Internetradio bzw. Webradio - nur dann verboten, wenn man dabei einen Kopierschutz umgeht. Und genau diesen Kopierschutz gibt es für "Sendungen" im Webradio nicht. Noch nicht!

Solchermaßen aufgenommene Songs darf man auch digital vervielfältigen und archivieren, zum Beispiel auf einem MP3-Player oder auf CD-Brenner, sofern dies für den Eigenbedarf geschieht. Ob im Rahmen des im Zweifel sehr eng zu fassenden Begriffes des Eigenbedarfs weitere Kopien angefertigt werden dürfen, ist bisher rechtlich nicht eindeutig geklärt. Zumindest gibt es dazu keine neuere Rechtsprechung. In einem frühreren Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH GRUR 1978, 474, 476) wurden 7 Kopien noch für rechtmäßig erklärt, die allerdings nur an die engsten Familienmitglieder und engsten Freunde unentgeltlich weitergegeben werden dürfen.

Es ist allerdings fraglich, ob die damalige Rechtsauffassung angesichts der mittlerweile stark veränderten Technologien noch Bestand haben würde. Sicher ist jedenfalls: Das Verkaufen solcher CDs oder das Anbieten dieser Lieder bei P2P-Tauschbörsen verstößt unzweifelhaft gegen das Urheberrecht und ist somit illegal.

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